Notare
Die in unserer Kanzlei tätigen Notare stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, z. B. im
Hinblick auf die Gestaltung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Umwandlungen, die Beurkundung und Abwicklung von Kauf- und Überlassungsverträgen, insbesondere auch von Grundstückskaufverträgen und Hofüberlassungsverträgen, Bauträgervereinbarungen, familienrechtlichen Regelungen, wie beispielsweise Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Regelungen wie z. B. Testamente und Erbverträge, die Verfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Beglaubigungen sowie alle Geschäfte und Regelungen, die der notariellen Kompetenz bedürfen.